Entdecken Sie die lebendige Kultur , das reiche Erbe und die atemberaubenden Landschaften Indiens durch ein vereinfachtes Online- Visumantragsverfahren. Das India eVisa-System ermöglicht Schweizer Bürgern eine unvergessliche Reise, um das unglaubliche Indien zu entdecken.
Ja, Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum . Das India eVisa-System hat diesen Prozess zugänglicher und bequemer gemacht.
Das India eVisa ist eine elektronische Reisegenehmigung, die es Schweizer Bürgern ermöglicht, aus touristischen, geschäftlichen oder medizinischen Gründen nach Indien einzureisen . Es rationalisiert den Antragsprozess und macht den Besuch einer indischen Botschaft oder eines indischen Konsulats überflüssig.
Schweizer Staatsbürger können ein indisches e-Visum für verschiedene Zwecke beantragen, darunter:
Ideal für Schweizer Touristen, die Indiens kulturelle, historische und natürliche Schönheit erkunden möchten. Es stehen verschiedene Gültigkeitsoptionen zur Verfügung:
Für Schweizer Unternehmer und Geschäftsleute, die Möglichkeiten in Indien suchen:
Für Schweizer Staatsbürger, die in Indien eine medizinische Behandlung benötigen:
Perfekt für Schweizer Delegierte, die an Konferenzen, Seminaren oder Workshops teilnehmen:
Für diejenigen, die einen Patienten nach Indien begleiten:
Die Gebühr für das Indien-Visum variiert je nach Art und Dringlichkeit des Visums. Die Gebühr kann sich ändern und ist auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Visumantrag abgelehnt wird.
Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Indien-e-Visums:
Um ein Indien-e-Visum zu beantragen, müssen Schweizer Bürger Folgendes vorlegen:
Das Foto muss bestimmte Kriterien erfüllen:
Nach der Genehmigung wird das eVisum per E-Mail verschickt. Es empfiehlt sich, während der Reise ein gedrucktes Exemplar mitzuführen.
Die Bearbeitungszeit für ein Indien-Visum aus der Schweiz variiert je nach Visumtyp und ausgewählter Bearbeitungsoption:
Schweizer Bürger können das e-Visum für Indien ganz einfach online von überall auf der Welt beantragen, ohne ein Konsulat oder eine Botschaft aufsuchen zu müssen. Dieser optimierte Prozess soll die Reisevorbereitungen vereinfachen und den Tourismus- und Geschäftsaustausch zwischen Indien und der Schweiz fördern.
Schweizer Bürgern stehen verschiedene Arten von eVisa zur Verfügung:
Um das Visum in Indien zu verlängern, sammeln Sie die erforderlichen Dokumente und beantragen Sie sie über das Foreigners Regional Registration Office (FRRO) oder das entsprechende Online-Portal. Nach der Genehmigung erhalten Sie ein verlängertes Visum für die angegebene Dauer.
Schweizer Bürger sollten auf die Einhaltung der Gültigkeitsdauer des Visums achten, da eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu Geldstrafen und rechtlichen Schritten führen kann. In Ausnahmefällen kann eine Visumverlängerung durch Kontaktaufnahme mit dem Foreigners Regional Registration Office (FRRO) in Indien gewährt werden.
Nein, für den eVisa-Antrag ist ein gültiger gewöhnlicher Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten ab dem Datum der Ankunft in Indien erforderlich.
Abhängig von der Art des e-Visums kann es eine einfache, doppelte oder mehrfache Einreise ermöglichen. Das Touristen-e-Visum ermöglicht beispielsweise die mehrfache Einreise, während das 30-Tage-Touristen-e-Visum für die doppelte Einreise gültig ist.
Wird der eVisa-Antrag abgelehnt, wird in der Regel kein Grund für die Ablehnung angegeben. Die Visumgebühr ist nicht erstattungsfähig und Sie müssen einen erneuten Antrag stellen, wenn Sie Indien besuchen möchten.
Im Allgemeinen ist das eVisa nicht verlängerbar. Unter außergewöhnlichen Umständen können Sie sich jedoch für Unterstützung an das Foreigners Regional Registration Office (FRRO) in Indien wenden.
Nein, das e-Visum wird auf der Grundlage des im Antrag genannten spezifischen Zwecks ausgestellt, z. B. Tourismus oder Geschäft. Es kann nicht mehr geändert werden, sobald Sie in Indien sind.
Fehler im Antragsformular müssen vor der Einreichung korrigiert werden, da sie zur Ablehnung des Visums führen können. Wenn Ihnen nach der Einreichung ein Fehler auffällt, müssen Sie möglicherweise einen erneuten Antrag stellen und die Gebühr erneut zahlen.
Es wird empfohlen, das e-Visum mindestens eine Woche vor Ihrem geplanten Reisedatum zu beantragen. Obwohl die Bearbeitung beschleunigt werden kann, ist es ratsam, ausreichend Zeit einzuplanen.
Nein, für die Arbeit in Indien ist ein spezielles Arbeitsvisum erforderlich. Die Touristen- und Geschäfts-eVisa erlauben keine Vollzeitbeschäftigung in Indien.
Es ist ratsam, einen Arzt zu konsultieren, um die erforderlichen Impfungen und Gesundheitsvorkehrungen basierend auf Ihrer Reiseroute und Ihrem persönlichen Gesundheitszustand festzulegen.
Das e-Visum ist nur für die Einreise über bestimmte, ausgewiesene Flug- und Seehäfen gültig. Überprüfen Sie bei der Planung Ihrer Reise unbedingt die Liste der geeigneten Einreisepunkte.