Indisches Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge
1.1. Hintergrund: Coronaviren sind eine große Gruppe von Viren, die bei Menschen und Tieren Krankheiten verursachen. In seltenen Fällen können sich tierische Coronaviren entwickeln und Menschen infizieren und sich dann zwischen Menschen ausbreiten, wie es bei MERS und SARS beobachtet wurde. Obwohl die meisten menschlichen Coronavirus-Infektionen mild verlaufen, haben die Epidemien des schweren akuten respiratorischen Syndroms-Coronavirus (SARS-CoV) und des Middle East Respiratory Syndrome-Coronavirus (MERS-CoV) in den letzten zwei Jahrzehnten mehr als 10.000 kumulative Fälle mit Sterblichkeitsraten verursacht von 10 % für SARS-CoV und 37 % für MERS-CoV. Der Ausbruch der neuartigen Coronavirus-Krankheit (COVID-19), der erstmals Mitte Dezember 2019 auf einem Fischmarkt in der Stadt Wuhan in der chinesischen Provinz Hubei beobachtet wurde, hat sich mittlerweile auf 214 Länder/Gebiete/Gebiete weltweit ausgeweitet.
1.2. Risikobewertung: Die WHO (gemäß den internationalen Gesundheitsvorschriften) hat diesen Ausbruch am 30. Januar 2020 als „Public Health Emergency of International Concern“ (PHEIC) erklärt. Anschließend erklärte die WHO am 11. März 2020 COVID-19 zur Pandemie Der Verlauf des COVID-19-Virus verläuft mild und erholt sich. Ungefähr 80 % der im Labor bestätigten Patienten hatten eine leichte Erkrankung, 15 % mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden und 5 % der Fälle waren kritisch und erforderten eine Beatmung. Die Gesamtsterblichkeitsrate (CFR) beträgt weltweit 6,9 % und ist damit deutlich niedriger als bei SARS- (15 %) und MERS-CoV-Ausbrüchen (37 %). Der CFR variiert je nach Ort und Intensität der Übertragung. Die Sterblichkeit ist bei älteren Menschen hoch, insbesondere bei solchen mit Begleiterkrankungen wie koronarer Herzkrankheit, Diabetes, Bluthochdruck, chronischen Atemwegserkrankungen usw.
1.3. Globales Szenario: Mit Stand vom 14. Mai 2020 wurden bestätigte COVID-19-Fälle aus 214 Ländern/Gebieten/Gebieten gemeldet. Weltweit wurden insgesamt 42.48.389 im Labor bestätigte Fälle und 2.92.046 Todesfälle gemeldet. Der Schwerpunkt des Ausbruchs, der zunächst auf China lag, hat sich nun auf den europäischen Raum und die Vereinigten Staaten von Amerika verlagert. Die meisten Fälle werden derzeit aus den USA, Russland, Spanien, Großbritannien, Italien, Deutschland, Brasilien, der Türkei und Frankreich gemeldet.
1.4. Indisches Szenario: Bis zum 14. Mai 2020 wurden insgesamt 51401 aktive Fälle, 27919 geheilte/entlassene und 2649 Todesfälle gemeldet.
1.5. Epidemiologie: Coronaviren gehören zu einer großen Familie von Viren, von denen einige Krankheiten bei Menschen verursachen und andere unter Tieren, einschließlich Kamelen, Katzen, Fledermäusen usw., zirkulieren. In seltenen Fällen können sich tierische Coronaviren entwickeln und Menschen infizieren und sich dann zwischen Menschen ausbreiten, wie während des Virus beobachtet wurde Ausbruch des Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS, 2003) und des Middle East Respiratory Syndrome (MERS, 2014). Der ätiologische Erreger, der für den aktuellen Ausbruch von SARS-CoV-2 verantwortlich ist, ist ein neuartiges Coronavirus, das eng mit dem SARS-Coronavirus verwandt ist. Beim Menschen kann die Übertragung von SARS-CoV-2 über Atemsekrete erfolgen (direkt durch Tröpfchen beim Husten oder Niesen, oder indirekt durch kontaminierte Gegenstände oder Oberflächen sowie enge Kontakte). Aktuelle Schätzungen der Inkubationszeit von COVID liegen zwischen 2 und 14 Tagen. Häufige Symptome sind Fieber, Müdigkeit, trockener Husten und Atembeschwerden. Es werden auch Symptome der oberen Atemwege wie Halsschmerzen, Rhinorrhoe und Magen-Darm-Beschwerden wie Durchfall und Übelkeit/Erbrechen berichtet. Laut der Analyse der größten vom chinesischen CDC gemeldeten Kohorte verlaufen etwa 81 % der Fälle mild, 14 % erfordern einen Krankenhausaufenthalt und 5 % erfordern Beatmung und Intensivpflege. Die gemeldeten Todesfälle betreffen hauptsächlich die ältere Bevölkerung, insbesondere solche mit Komorbiditäten. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments werden viele wichtige epidemiologische Informationen, insbesondere die Infektionsquelle, die Übertragungsart, der Zeitraum der Infektiosität usw., noch untersucht.
Indien würde einen szenariobasierten Ansatz für die folgenden möglichen Szenarien verfolgen:
Indien wird endemisch für COVID-19
2.1. Strategischer Ansatz für den Fall, dass „nur reisebezogene Fälle aus Indien gemeldet werden“
2. 2. Lokale Übertragung der COVID-2019-Krankheit
Die Strategie bleibt die gleiche wie oben in Abschnitt 2.1 erläutert. Darüber hinaus wird eine Cluster-Eindämmungsstrategie eingeleitet mit:
Im Einklang mit dem strategischen Ansatz liefert dieses Dokument Maßnahmen, die zur Eindämmung eines Clusters ergriffen werden müssen. Die Maßnahmen zur Bekämpfung großer Ausbrüche werden gesondert behandelt.
Das Ziel der Cluster-Eindämmung besteht darin, den Übertragungszyklus zu durchbrechen und die Morbidität und Mortalität aufgrund von COVID-19 zu verringern.
5.1. Definition von Cluster: Ein Cluster ist definiert als „eine ungewöhnliche Ansammlung von Gesundheitsereignissen, die zeitlich und räumlich gruppiert sind und einer Gesundheitsbehörde gemeldet werden“ (Quelle CDC). Bei lokaler Übertragung bilden sich Häufungen menschlicher Fälle. Als lokale Übertragung gilt ein im Labor bestätigter Fall von COVID-19:
(i) Wer nicht aus einem Gebiet angereist ist, in dem bestätigte Fälle von COVID-19 gemeldet wurden, oder
(ii) Wer keinen Kontakt zu einer Person hatte, die aus einem von COVID-19 betroffenen Gebiet reiste
(iii) Die Fälle sind epidemiologisch verknüpft. Als Arbeitsdefinition können weniger als 15 Fälle in einem Gebiet als Cluster behandelt werden. Es kann einzelne oder mehrere lokale Übertragungsherde geben.
5.2. Cluster-Eindämmungsstrategie
Die Cluster-Eindämmungsstrategie bestünde darin, die Krankheit durch Früherkennung in einem definierten geografischen Gebiet einzudämmen, die Übertragungskette zu unterbrechen und so ihre Ausbreitung in neue Gebiete zu verhindern. Dazu gehören geografische Quarantäne, Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, verstärkte aktive Überwachung, Tests aller Verdachtsfälle, Isolierung von Fällen, häusliche Quarantäne von Kontaktpersonen und soziale Mobilisierung zur Umsetzung präventiver Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
5.3. Evidenzbasis für die Eindämmung von Clustern
In China, der Republik Korea, Deutschland, Frankreich, Singapur und Italien wurden groß angelegte Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 versucht. Da es zu einer effizienten Übertragung von Mensch zu Mensch kommt, kann der Erfolg von Eindämmungsmaßnahmen nicht garantiert werden. Interventionen zur Begrenzung von Morbidität, Mortalität und sozialen Störungen im Zusammenhang mit SARS im Jahr 2003 zeigten, dass es damals möglich war, komplexe öffentliche Gesundheitsmaßnahmen zu mobilisieren, um den SARS-Ausbruch einzudämmen. Mathematische Modellstudien deuten darauf hin, dass eine Eindämmung möglich sein könnte.
5.4. Faktoren, die die Cluster-Eindämmung beeinflussen
Eine Reihe von Variablen bestimmen den Erfolg der Eindämmungsmaßnahmen. Diese sind:
(i) Größe des Clusters.
(ii) Wie effizient das Virus in der indischen Bevölkerung übertragen wird.
(iii) Zeit seit Entstehung des ersten Falles/der ersten Fallgruppe. Die Erkennung, Laborbestätigung und Meldung der ersten Fälle müssen schnell erfolgen.
(iv) Aktive Fallfindung und Labordiagnose.
(v) Isolierung von Fällen und Quarantäne von Kontaktpersonen.
(vi) Geografische Merkmale des Gebiets (z. B. Zugänglichkeit, natürliche Grenzen)
(vii) Bevölkerungsdichte und ihre Bewegung (einschließlich der Migrantenbevölkerung).
(viii) Ressourcen, die von der Landesregierung/Zentralregierung schnell mobilisiert werden können.
(ix) Fähigkeit, die grundlegende Infrastruktur und wesentliche Dienste sicherzustellen.
5.5. Annahmen
(i) Das Virus zirkuliert nicht in der indischen Bevölkerung.
(ii) Selbst wenn es zu einer globalen Pandemie kommt, bleibt ein großer Teil des Landes unberührt und eine große Bevölkerung bleibt anfällig.
6.1. Institutionelle Mechanismen und intersektorale Koordination
Auf nationaler Ebene wird das National Crisis Management Committee (NCMC)/Committee of Secretaries (CoS) aktiviert. Die Koordinierung mit den Gesundheits- und Nichtgesundheitssektoren wird von NCMC/Cos bei vom Gesundheitsministerium gemeldeten Themen verwaltet. Das Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge wird seinen Krisenmanagementplan aktivieren. Der betroffene Staat wird je nach Fall das staatliche Krisenmanagementkomitee oder die staatliche Katastrophenmanagementbehörde aktivieren, um die Cluster von COVID-19 zu verwalten. Es wird regelmäßige Koordinierungstreffen zwischen dem Zentrum und den betroffenen Staaten per Videokonferenz geben. Der Staat sollte die bestehenden Rechtsinstrumente überprüfen, um den Eindämmungsplan umzusetzen. Einige der zu berücksichtigenden Gesetze/Regeln könnten sein
(i) Katastrophenmanagementgesetz (2005)
(ii) Epidemiegesetz (1897)
(iii) Cr.PC und
(iv) Landesspezifische Gesetze zur öffentlichen Gesundheit.
6.2. Auslöser für Maßnahmen
Der Auslöser könnte sein, dass IDSP einen Cluster von Influenza-ähnlichen Erkrankungen (ILI) oder schwerem akuten Atemwegssyndrom (SARI) identifiziert, die möglicherweise einen epidemiologischen Zusammenhang mit einem reisebezogenen Fall haben oder nicht. Dies könnte auch über andere informelle Meldemechanismen erfolgen (Medien/Zivilgesellschaft/Krankenhäuser, sowohl staatlicher als auch privater Sektor) usw. Der Staat wird eine frühzeitige Diagnose über das ICMR/VRDL-Netzwerk (Virus Research and Diagnostic Laboratory) sicherstellen. Ein positiver Fall löst eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung des Clusters aus.
6.3. Einsatz von Rapid Response Teams (RRT)
Der Staat wird seine Landes-RRT- und Distrikt-RRT-Teams einsetzen, um eine Kartierung von Fällen und Kontakten vorzunehmen, um die Eindämmungs- und Pufferzonen abzugrenzen. Die Abteilung für medizinische Notfallhilfe (EMR) des Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge kann das Central Rapid Response Team (RRT) einsetzen, um den Staat zu unterstützen und zu beraten.
6.4. Identifizieren Sie geografisch definierte Eindämmungszonen und Pufferzonen
6.4.1. Eindämmungszone
Die Eindämmungszone wird auf der Grundlage von Folgendem definiert: Eindämmungszonen werden auf der Grundlage von Folgendem abgegrenzt:
iii. Bereich mit gut abgegrenztem Umfang
Das RRT führt eine Auflistung der Fälle, Kontakte und deren Zuordnung durch. Dieser Bereich sollte daher durch die Bezirksverwaltung/örtliche Stadtverwaltung unter fachlicher Mitwirkung auf lokaler Ebene angemessen definiert werden. Für eine wirksame Eindämmung ist Vorsicht geboten.
Zu den in der Eindämmungszone durchzuführenden Aktivitäten gehören:
iii. Kontaktverfolgung iv. Identifizierung von Freiwilligen vor Ort, die bei der Überwachung, Kontaktverfolgung und Risikokommunikation helfen
viii. Klinisches Management aller bestätigten Fälle
6.4.2. Umfang
Sobald die Eindämmungszone abgegrenzt ist, wird der Umfang definiert und es erfolgt eine strenge Begrenzungskontrolle mit:
iii. Es darf kein unkontrollierter Bevölkerungszuzug zugelassen werden
6.4.2. Pufferzone
Um jede Eindämmungszone muss eine Pufferzone abgegrenzt werden. Sie wird von der Bezirksverwaltung/kommunalen Gebietskörperschaften unter fachlicher Mitwirkung auf örtlicher Ebene entsprechend festgelegt. Die Pufferzone ist in erster Linie der Bereich, in dem zusätzliche und gezielte Aufmerksamkeit erforderlich ist, um sicherzustellen, dass sich die Infektion nicht auf angrenzende Bereiche ausbreitet. Für eine wirksame Eindämmung ist es von größter Bedeutung, dass die Pufferzone großflächig ist.
Zu den Aktivitäten im Rahmen der Pufferzone gehören:
iii. Verwendung von Gesichtsbedeckungen, soziale Distanzierung durch verstärkte IEC-Aktivitäten.
7.1. Überwachung in der Sicherheitszone
7.1.1. Kontaktliste
Die RRTs werden die Kontakte des Verdächtigen/im Labor bestätigten Falles von COVID-19 auflisten. Der Bezirksüberwachungsbeamte (in dessen Zuständigkeitsbereich der im Labor bestätigte Fall/Verdachtsfall fällt) wird zusammen mit dem RRT die Kontakte kartieren, um die mögliche Ausbreitung der Krankheit zu bestimmen. Wenn die Wohnadresse des Kontakts außerhalb dieses Bezirks liegt, wird der Bezirks-IDSP den betroffenen Bezirks-IDSP/Staats-IDSP informieren.
7.1.2. Kartierung der Eindämmungs- und Pufferzonen
Die Eindämmungs- und Pufferzonen werden kartiert, um die Gesundheitseinrichtungen (sowohl staatliche als auch private) und das verfügbare Gesundheitspersonal (Arbeitskräfte im primären Gesundheitswesen, Anganwadi-Mitarbeiter und Ärzte in PHCs/CHCs/Bezirkskrankenhäusern) zu identifizieren.
7.1.3. Aktive Überwachung
Die Wohngebiete werden in Sektoren für die ASHAs/Anganwadi-Arbeiter/ANMs unterteilt, die jeweils 100 Haushalte umfassen (50 Haushalte in schwierigen Gebieten). Zusätzliche Arbeitskräfte würden aus benachbarten Bezirken (mit Ausnahme der Pufferzone) mobilisiert, um alle Haushalte in der Eindämmungszone zu versorgen. Bei Bedarf werden zusätzliche Arbeitskräfte unter covidwarriors.gov.in aufgeführt. Diese Website bietet Zugriff auf eine Liste von Freiwilligen, die für die Überwachung geschult wurden (ASHAs, Anganwadi-Mitarbeiter, NSS, NCC, IRCS, NYKV). Diese Belegschaft wird im Verhältnis 1:5 über Aufsichtsbeamte (PHC/CHC/Ayush-Ärzte) verfügen. Die Außendienstmitarbeiter werden täglich von 8:00 bis 14:00 Uhr eine aktive Haus-zu-Haus-Überwachung in der Sicherheitszone durchführen. Sie werden die Familienmitglieder und diejenigen mit Symptomen auflisten. Der Außendienstmitarbeiter stellt dem Verdächtigen und dem von der Familie benannten Betreuer eine Maske zur Verfügung. Bis zur Untersuchung durch den Aufsichtsbeamten bleibt der Patient zu Hause isoliert. Sie werden auch die von den RRTs identifizierten Kontakte innerhalb des ihnen zugewiesenen Sektors weiterverfolgen. Alle ILI/SARI-Fälle, die in den letzten 14 Tagen vom IDSP in der Sicherheitszone gemeldet wurden, werden verfolgt und überprüft, um alle übersehenen Fälle von COVID-19 in der Gemeinde zu identifizieren. Jeder Fall, der unter die Falldefinition fällt, wird an den Aufsichtsbeamten weitergeleitet, der seinerseits das Haus des Betroffenen besucht, die Diagnose gemäß Falldefinition bestätigt und Vorkehrungen trifft, um den verdächtigen Fall in die dafür vorgesehene Behandlungseinrichtung zu verlegen. Der Aufsichtsbeamte sammelt Daten von den ihm unterstellten Gesundheitspersonal, sammelt die täglichen und kumulierten Daten und übermittelt sie täglich bis 16:00 Uhr an den Kontrollraum.
7.1.4 Passive Überwachung
Im Rahmen der Kartierung werden alle Gesundheitseinrichtungen in der Eindämmungszone aufgelistet. Alle derartigen Einrichtungen sowohl im staatlichen als auch im privaten Sektor (einschließlich Kliniken) müssen klinisch verdächtige Fälle von COVID-19 in Echtzeit (einschließlich „Null“-Meldungen) an den Kontrollraum auf Bezirksebene melden. Die Gesundheitseinrichtungen im Puffer
7.1.5. Kontaktverfolgung
Die Kontakte des im Labor bestätigten Falles/Verdachtsfalls von COVID-19 werden in einer Liste aufgeführt und nachverfolgt und 28 Tage lang zu Hause überwacht (vom zuständigen Außendienstmitarbeiter). Der Aufsichtsbeamte, in dessen Zuständigkeitsbereich der im Labor bestätigte Fall/Verdachtsfall fällt, muss die Leitstelle über alle Kontakte und deren Wohnadressen informieren. Die Leitstelle wird ihrerseits die Aufsichtsbeamten der betroffenen Sektoren zur Überwachung der Kontakte informieren. Wenn die Wohnadresse des Kontakts außerhalb des zugewiesenen Sektors liegt, informiert der Distrikt-IDSP den betroffenen Aufsichtsbeamten/den betroffenen Distrikt-IDSP/Staats-IDSP.
7.2. Überwachung in der Pufferzone
Die in der Pufferzone durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen lauten wie folgt:
iii. Im Falle eines identifizierten Falles von ILI/SARI sollte eine Probe entnommen und zur Untersuchung auf COVID-19 an die dafür vorgesehenen Labore geschickt werden.
Im Rahmen der Kartierung werden alle Gesundheitseinrichtungen in der Pufferzone aufgelistet. Alle derartigen Einrichtungen sowohl im staatlichen als auch im privaten Sektor (einschließlich Kliniken) müssen klinisch verdächtige Fälle von COVID-19 in Echtzeit (einschließlich „Null“-Meldungen) an den Kontrollraum auf Bezirksebene melden. Maßnahmen wie persönliche Hygiene, Händehygiene und soziale Distanzierung sollen durch IEC-Aktivitäten in der Pufferzone verbessert werden.
7.3. Perimeterkontrolle
Die Perimeterkontrolle stellt sicher, dass es zu keiner unkontrollierten Abwanderung der Bevölkerung aus der Eindämmungszone kommt, mit Ausnahme der Aufrechterhaltung wesentlicher Dienste (einschließlich medizinischer Notfälle) und der Geschäftskontinuität der Regierung. Es wird auch den unkontrollierten Bevölkerungszustrom in die Eindämmungszone begrenzen. Die Behörden an diesen Einreisepunkten sind verpflichtet, die ankommenden Reisenden über die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen zu informieren und ihnen außerdem eine Informationsbroschüre und eine Maske zur Verfügung zu stellen. Der gesamte Fahrzeugverkehr, der Verkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Personenverkehr werden eingeschränkt. Alle Straßen, einschließlich Landstraßen, die die Sicherheitszone verbinden, werden von der Polizei bewacht. Die Bezirksverwaltung wird Schilder anbringen und die Öffentlichkeit über die Perimeterkontrolle informieren. Am Ausstiegspunkt stationiertes Gesundheitspersonal führt Untersuchungen durch (z. B. Befragung von Reisenden, Messung der Temperatur, Aufzeichnung des Ortes und der Dauer des geplanten Besuchs sowie vollständige Aufzeichnung des geplanten Aufenthaltsorts). Einzelheiten zu allen Personen, die sich für wesentliche Dienste/Notdienste aus der Umkreiszone bewegen, werden aufgezeichnet und über IDSP weiterverfolgt. Alle Fahrzeuge, die die Perimeterkontrolle verlassen, werden mit Natriumhypochloritlösung (1 %) dekontaminiert.
8.1 Ausgewiesene Labore
Das identifizierte VRDL-Netzwerklabor, das dem betroffenen Gebiet am nächsten liegt, wird weiter verstärkt, um Proben zu testen. Die andere verfügbare Regierung. Labore und private Labore (BSL 2 gemäß BSL 3-Vorsichtsmaßnahmen) werden bei Bedarf ebenfalls mit der Untersuchung von Proben beauftragt, nachdem die Qualitätssicherung durch das ICMR/VRDL-Netzwerk sichergestellt wurde. Wenn die Anzahl der Proben die Kapazität überschreitet, werden die Proben je nach geografischer Nähe an andere nahe gelegene Labore oder an NCDC, Delhi oder NIV, Pune oder an andere ICMR-Labornetzwerke versandt. Die Liste der Labore, die zum Testen von COVID identifiziert wurden, finden Sie unter https://www.icmr.gov.in/pdf/covid/labs/COVID_Testing_Labs_15052020.pdf. Alle Testergebnisse sollten innerhalb von 24 Stunden nach der Probenahme verfügbar sein. Das ICMR stellt zusammen mit der Landesregierung sicher, dass es ausgewiesene Agenturen für den Probentransport zu identifizierten Labors gibt. Die Kontaktnummer dieser Kurieragenturen ist Teil des Mikroplans. Die Richtlinien für die Probenentnahme, Verpackung und den Transport sind verfügbar unter: Das benannte Labor stellt den Bezirks-, Landes- und Zentralkontrollräumen tägliche Aktualisierungen (täglich und kumulativ) zur Verfügung über:
8.2 Prüfkriterien
Die ICMR-Teststrategie ist unten aufgeführt:
8.3. Zur COVID-Diagnose zugelassene Tests
RT-PCR ist der Standardtest für die Labordiagnostik. In Laboren wird überall dort, wo der Cepheid Xpert default/files/upload_documents/Cepheid_Xpert_Xpress_SARSCoV2_advisory_v2.pdf Laboratorien, die TrueNat als Screening-Test zum Nachweis von SARS-CoV2 anwenden, werden zusätzliche Richtlinien befolgen, die verfügbar sind unter: https://main.icmr.nic.in/sites/default/files/upload_documents/Additional_guidance_on_TrueN at_based_COVID19_testing .pdf Zum Testen von Personen in Quarantänelagern von Wanderarbeitern oder internationalen Passagieren, die in ihre Heimat zurückkehren, wird ein RT-PCR-Test auf Basis einer gepoolten Probenahme verwendet. Die Richtlinie für das Pooling von Proben ist verfügbar unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/GuidelineforrtPCRbasedpooledsamplingFinal.pdf Das ICMR-Probenüberweisungsformular ist verfügbar unter: https://main.icmr.nic.in/sites/default /files/upload_documents/SRF_v9.pdf Zusätzliche Testmethoden, die von Zeit zu Zeit von der Regierung vorgeschrieben werden, müssen auf Feldebene übernommen werden.
Alle Verdachtsfälle, die in den Eindämmungs-/Pufferzonen entdeckt werden (bis eine Diagnose gestellt wird) und positiv getestete Fälle werden ins Krankenhaus eingeliefert und in separaten Bereichen in dafür vorgesehenen Einrichtungen isoliert gehalten. Zur Isolierung verdächtiger/bestätigter COVID-19-Fälle wurde eine dreistufige Einrichtung entwickelt. Dabei handelt es sich um Covid Care Centers (CCC) zur Behandlung präsymptomatischer/sehr milder/leichter Fälle, Dedicated Covid Health Centers (DCHC) für diejenigen, die eine Sauerstofftherapie benötigen, und Dedicated Covid Hospitals für diejenigen, die Intensivpflege oder Beatmungsmanagement benötigen. Die Kategorisierung von COVID-Gesundheitseinrichtungen und die Kategorisierung von Patienten nach Schweregrad sind verfügbar unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/FinalGuidanceonMangaementofCovidcasesversion2.pdf. Bei einigen Patienten kann es zu einem Multiorganversagen kommen, weshalb eine Intensivpflegeeinrichtung/Dialyseeinrichtung/und eine Salvage-Therapie [Extra Corporeal Membrane Oxygenator (ECMO)] zur Behandlung von Atemwegs-/Nierenkomplikationen/Multiorganversagen erforderlich sind. Wenn solche Einrichtungen in der Eindämmungszone nicht verfügbar sind, muss die nächstgelegene tertiäre Pflegeeinrichtung im staatlichen/privaten Sektor ermittelt werden, die Teil des Mikroplans wird. Präsymptomatische und sehr milde Fälle haben die Möglichkeit, sich in häuslicher Isolation zu befinden, vorausgesetzt, dass zu Hause genügend Platz für die Isolation vorhanden ist. Die Richtlinien für die häusliche Isolierung sind verfügbar unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/RevisedguidelinesforHomeIsolationofverymildpresymptomatic COVID19cases10May2020.pdf.
9.1 Überspannungskapazität
Basierend auf der Risikobewertung soll, wenn die Situation dies erfordert (die Daten deuten auf einen exponentiellen Anstieg der Fallzahlen hin), die Notfallkapazität der identifizierten Krankenhäuser erhöht, private Krankenhäuser angebunden und Standorte für provisorische Krankenhäuser sowie deren Logistik identifiziert werden Anforderungen sollen erarbeitet werden. Entsprechende Richtlinien finden Sie unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/AdvisoryforHospitalsandMedicalInstitutions.pdf
9.2 Vorklinische Versorgung (Rettungswageneinrichtung) Für den Transport verdächtiger/bestätigter Fälle müssen Krankenwagen vor Ort sein. Solche Krankenwagen müssen mit Personal besetzt sein, das ausreichend in der Infektionspräventionskontrolle, der Verwendung von PSA und den Protokollen geschult ist, die für die Desinfektion von Krankenwagen (durch 1 %ige Natriumhypochloritlösung unter Verwendung von Rucksacksprühgeräten) befolgt werden müssen.
9.3 Kontrollpraktiken zur Infektionsprävention
Auch beim aktuellen COVID-19-Ausbruch sind nosokomiale Infektionen bei Mitpatienten und behandelndem Gesundheitspersonal gut dokumentiert. In allen Gesundheitseinrichtungen müssen die Maßnahmen zur Infektionsprävention strikt eingehalten werden.
Es würden IPC-Ausschüsse gebildet (falls nicht bereits vorhanden), mit dem Auftrag, sicherzustellen, dass das gesamte Gesundheitspersonal über die IPC-Praktiken informiert ist und geeignete Vorkehrungen für die erforderliche PSA und andere Logistik (Händedesinfektionsmittel, Seife, Wasser usw.) getroffen werden. Die ausgewiesene COVID-Behandlungseinrichtung stellt sicher, dass das gesamte Gesundheitspersonal in IPC (Händewaschen, Atemetikette, An- und Ausziehen und ordnungsgemäße Entsorgung von PSA und biomedizinischer Abfallentsorgung) geschult ist. Beschäftigte im Gesundheitswesen erhalten Anleitungen zu vorbeugenden Maßnahmen und zum Umgang mit dem Risiko einer versehentlichen oder anderweitigen Ansteckung mit COVID. Ratschläge für den Umgang mit Mitarbeitern im Gesundheitswesen, die COVID ausgesetzt sind, finden Sie unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/AdvisoryformanagingHealthcareworkersworkinginCOVIDandN onCOVIDareasofthehospital.pdf Mitarbeiter des Gesundheitswesens in COVID-Behandlungseinrichtungen und Nicht-Covid-Behandlungseinrichtungen/-bereichen werden dies jederzeit tun Verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung gemäß den unten aufgeführten Richtlinien: https://www.mohfw.gov.in/pdf/GuidelinesonrationaluseofPersonalProtectiveEquipment.pdf Zusätzliche Richtlinien für Nicht-Covid-Gebiete finden Sie unter: eEquipmentsettingapproachforHealthfunctionariesworkinginnonCOVID19areas.pdf Die Umweltreinigung sollte zweimal täglich durchgeführt werden und wird auch durchgeführt bestehen aus feuchtem Staubwischen und Bodenwischen mit Natriumhypochloritlösung häufig berührter Oberflächen. Detaillierte Richtlinien finden Sie unter: Der biomedizinische Abfall wird gemäß den Regeln für die Entsorgung biomedizinischer Abfälle entsorgt. Richtlinien für die Handhabung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen, die während der Behandlung/Diagnose/Quarantäne von COVID-19-Patienten entstehen, finden Sie unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/63948609501585568987wastesguidelines.pdf
10.1. Klinisches Management
Bei hospitalisierten Patienten kann eine symptomatische Behandlung des Fiebers erforderlich sein. Paracetamol ist das Mittel der Wahl. Verdachtsfälle mit etwaigen komorbiden Erkrankungen erfordern eine angemessene Behandlung der komorbiden Erkrankungen. Bei Patienten mit schwerer akuter Atemwegserkrankung (SARI) und Atembeschwerden sind möglicherweise Pulsoxymetrie, Sauerstofftherapie sowie nicht-invasive und invasive Beatmungstherapie erforderlich. Das zu befolgende klinische Managementprotokoll ist verfügbar unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/RevisedNationalClinicalManagementGuidelineforCOVID193103 2020.pdf
10.2. Entlassungsrichtlinie
Die Entlassungsrichtlinien für Verdachtsfälle von negativ auf COVID-19 getesteten Fällen basieren auf der klinischen Beurteilung des behandelnden Arztes. Für positiv auf COVID-19 getestete Personen unterliegt die Entlassung aus dem Krankenhaus den Entlassungsrichtlinien, die unter https://www.mohfw.gov.in/pdf/ReviseddischargePolicyforCOVID19.pdf verfügbar sind
10.3. Umgang mit Leichen Der tote Körper eines COVID-Falls verbreitet keine Infektion. Das medizinische Personal, das unmittelbar nach dem Tod mit dem Körper umgeht, ist jedoch im Falle einer Exposition gegenüber Körperflüssigkeiten gefährdet und muss geschützt werden. Detaillierte Richtlinien zum Leichenmanagement, verfügbar unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/1584423700568_COVID19GuidelinesonDeadbodymanagement.pdf, müssen befolgt werden.
Derzeit gibt es kein zugelassenes Medikament oder Impfstoff zur Behandlung von COVID-19. Eine Chemoprophylaxe mit Hydroxychloroquin wird für medizinisches Personal und Hochrisikokontakte empfohlen. Hinweise zur Verwendung von Hydroxychloroquin finden Sie unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/AdvisoryontheuseofHydroxychloroquinasprophylaxisforSARSCo V2infection.pdf
In Ermangelung bewährter Medikamente oder Impfstoffe werden nicht-pharmazeutische Interventionen die wichtigste Stütze zur Eindämmung des COVID-19-Clusters sein.
12.1. Vorbeugende Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. In der Eindämmungs- und Pufferzone wird es zu einer sozialen Mobilisierung der Bevölkerung für die Einführung einer gemeinschaftsweiten Praxis des häufigen Händewaschens und der Atemetikette in Schulen, Hochschulen, Arbeitsplätzen und zu Hause kommen. Die Gemeinde wird außerdem dazu ermutigt, ihren Gesundheitszustand selbst zu überwachen und sich beim besuchenden ASHA/Anganwadi-Mitarbeiter oder bei der nächstgelegenen Gesundheitseinrichtung zu melden.
12.2. Quarantäne und Isolation
Quarantäne und Isolation sind wichtige Grundpfeiler der Cluster-Eindämmung. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Übertragungskette in der Gemeinschaft zu unterbrechen.
12.2.1.Quarantäne
Unter Quarantäne versteht man die Trennung von Personen, die noch nicht erkrankt sind, aber COVID-19 ausgesetzt waren und daher möglicherweise erkranken. Es wird eine freiwillige häusliche Quarantäne für Kontaktpersonen verdächtiger/bestätigter Fälle geben. Die Richtlinie zur häuslichen Quarantäne ist verfügbar unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/Guidelinesforhomequarantine.pdf
12.2.2. Isolierung
Unter Isolation versteht man die Trennung von erkrankten Personen, bei denen der Verdacht auf oder eine bestätigte Erkrankung an COVID-19 besteht. Es gibt verschiedene Modalitäten zur Isolierung eines Patienten. Idealerweise können Patienten in einzelnen Isolierzimmern oder Unterdruckräumen mit 12 oder mehr Luftwechseln pro Stunde isoliert werden. In ressourcenbeschränkten Umgebungen können alle positiven COVID-19-Fälle auf einer Station mit guter Belüftung (Covid Care Centre, Dedicated Covid Health Centre) kohortiert werden. Ebenso sollten alle Verdachtsfälle auf einer separaten Station zusammengefasst werden. Allerdings sollten diese Fälle auf keinen Fall verwechselt werden. Zwischen benachbarten Beeten ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten. Alle diese Patienten müssen jederzeit eine dreischichtige chirurgische Maske tragen. Präsymptomatische Fälle/sehr milde/leichte Fälle können sich für eine häusliche Isolierung entscheiden, sofern sie die Richtlinien befolgen, die unter https://www.mohfw.gov.in/pdf/RevisedguidelinesforHomeIsolationofverymildpresymptomatic COVID19cases10May2020.pdf verfügbar sind
12.3 Maßnahmen zur sozialen Distanzierung
Für die Eindämmung des Clusters sind soziale Distanzierungsmaßnahmen wichtige Maßnahmen, um die Übertragung von COVID-19 durch die Gemeinschaft schnell einzudämmen, indem die Interaktion zwischen infizierten Personen und anfälligen Wirten eingeschränkt wird. Folgende Maßnahmen würden ergriffen:
12.3.1 Schließung von Schulen, Hochschulen und Arbeitsplätzen
Es werden behördliche Anordnungen zur Schließung von Schulen, Hochschulen und Arbeitsplätzen in Sicherheits- und Pufferzonen erlassen. Es wird eine intensive Risikokommunikationskampagne durchgeführt, um alle Personen dazu zu ermutigen, zunächst 28 Tage lang drinnen zu bleiben. Dieser Zeitraum wird dann auf der Grundlage der Risikobewertung verlängert. Basierend auf der Risikobewertung und Hinweisen auf erfolgreiche Eindämmungsmaßnahmen kann ein Ansatz mit gestaffelten Arbeits- und Marktzeiten in die Praxis umgesetzt werden.
12.3.2 Absage von Massenversammlungen
Alle Massenversammlungen und Versammlungen an öffentlichen oder privaten Orten, in den Sicherheits- und Pufferzonen werden abgesagt/verboten, bis das Gebiet als frei von COVID-19 erklärt wird oder der Ausbruch ein Ausmaß erreicht hat, das Eindämmungsmaßnahmen rechtfertigt statt Eindämmung.
12.3.3. Ratschlag, öffentliche Orte zu meiden
Der Öffentlichkeit in den Eindämmungs- und Pufferzonen wird empfohlen, öffentliche Orte nur dann zu meiden, wenn dies für die Wahrnehmung wesentlicher Dienstleistungen erforderlich ist. Die Verwaltung wird sicherstellen, dass die Haushalte in den Sicherheits- und Pufferzonen mit ausreichend Dreischichtmasken versorgt werden.
12.3.4. Einstellung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus/Bahn) Es besteht ein Verbot für Personen, die Sicherheitszone zu betreten und für Personen, die die Sicherheitszone verlassen. Um dies zu erleichtern, würden wichtige Busknotenpunkte oder Bahnhöfe in der Sicherheitszone vorübergehend außer Betrieb gesetzt. Unabhängig davon, dass es einen Verkehrsknotenpunkt Schiene/Straße gibt, wird die Perimeterkontrolle darüber hinaus dafür sorgen, dass Personen, einschließlich Personen, die Privatfahrzeuge und Taxis nutzen, die Sicherheitszone nicht verlassen dürfen. Da der Öffentlichkeit durch die Einführung dieser Maßnahmen in der Eindämmungszone erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen, würde die Landesregierung die Bevölkerung proaktiv einbeziehen und mit ihr zusammenarbeiten, um ihr die Vorteile solcher Maßnahmen verständlich zu machen. Hinweise zur sozialen Distanzierung finden Sie unter https://www.mohfw.gov.in/pdf/SocialDistancingAdvisorybyMOHFW.pdf
13.1. Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung ist eine knappe Ressource und muss sinnvoll eingesetzt werden. Richtlinien für den rationellen Einsatz von PSA unter Verwendung eines Einstellungsansatzes finden Sie unter: https://www.mohfw.gov.in/pdf/GuidelinesonrationaluseofPersonalProtectiveEquipment.pdf. Weitere Richtlinien für Non-Covid-Bereiche finden Sie unter: https://www.mohfw.gov .in/pdf/UpdatedAdditionalguidelinesonrationaluseofPersönlicheSchutzausrüstungEinstellungsansatzfürGesundheitsfunktionäre, dieinnichtCOVID19Gebieten arbeiten.pdf Die Landesregierung muss für einen ausreichenden Bestand an persönlicher Schutzausrüstung sorgen. Die für einen Eindämmungsvorgang erforderliche Menge hängt von der Größe und dem Ausmaß des Clusters sowie der für die Eindämmung erforderlichen Zeit ab.
13.2. Transport
Für die Mobilisierung der Überwachungs- und Überwachungsteams wird eine große Anzahl an Fahrzeugen erforderlich sein. Die Fahrzeuge werden von Regierungsstellen gebündelt. Der etwaige Fehlbetrag wird durch die Anmietung von Fahrzeugen ausgeglichen.
13.3. Aufenthaltsregelungen für die Außendienstmitarbeiter
Das Außendienstpersonal, das für die Überwachungsaktivitäten und die Perimeterkontrolle eingesetzt wird, muss innerhalb der Eindämmungszone untergebracht werden. Es werden Einrichtungen wie Schulen, Gemeindegebäude usw. als Unterbringungsmöglichkeiten identifiziert. An diesen Standorten muss eine Verpflegungsvereinbarung getroffen werden.
14.1 Risikokommunikationsmaterial Risikokommunikationsmaterial bestehend aus
(i) Poster und Broschüren;
(ii) reines Audiomaterial;
(iii) Von PIB/MoHFW erstellte AV-Filme werden den Staaten zur gezielten Einführung in den Sicherheits- und Pufferzonen zur Verfügung gestellt.
14.2 Kommunikationskanäle
14.2.1 Zwischenmenschliche Kommunikation
Während der Haus-zu-Haus-Überwachung interagieren ASHAs/andere kommunale Gesundheitshelfer mit der Gemeinde
(i) zur Meldung symptomatischer Fälle
(ii) Kontaktverfolgung
(iii) Informationen über vorbeugende Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
14.2.2 Massenkommunikation Durch Mikrofonierung, Verteilung von Broschüren, Massen-SMS und soziale Medien wird in der Community Bewusstsein geschaffen. Auch die Nutzung von Radio und Fernsehen (unter Verwendung lokaler Kanäle) wird dafür sorgen, dass Gesundheitsbotschaften in der Zielgruppe verbreitet werden.
14.2.3 Spezielle Helpline Auf Zentral-, Landes- und Bezirksebene wird eine spezielle Helpline-Nummer eingerichtet. Seine Nummer wird weit verbreitet, um die allgemeine Bevölkerung über die Risiken der Übertragung von COVID-19, die erforderlichen Präventivmaßnahmen und die Notwendigkeit einer zeitnahen Meldung an Gesundheitseinrichtungen, die Verfügbarkeit wesentlicher Dienste und behördliche Anordnungen zur Perimeterkontrolle zu informieren.
14.2.4 Medienverwaltung
Auf zentraler Ebene darf sich nur die Sekretärin (H) oder ein von ihr benannter Vertreter an die Medien wenden. Es wird regelmäßig Pressebriefings/Pressemitteilungen geben, um die Medien über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und eine Stigmatisierung betroffener Gemeinschaften zu vermeiden. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um etwaige Fehlinformationen, die in den Medien kursieren, anzugehen und zu beseitigen. sozialen Medien. Auf Landesebene wird nur der Hauptsekretär (H) und sein/ihr Kandidat mit den Medien sprechen.
15.1 Kontrollraum im Staats- und Bezirkshauptquartier
15.2 Kontrollraum in der Sicherheitszone
Innerhalb der Eindämmungszone muss ein Kontrollraum eingerichtet werden, um die Erfassung, Zusammenstellung und Verbreitung von Daten von verschiedenen Feldeinheiten an Bezirks- und Landeskontrollräume zu erleichtern. Dieser soll mit einem Epidemiologen besetzt sein, unter dessen Leitung Datenmanager (entsendet von IDSP/NHM) für die Sammlung, Zusammenstellung und Analyse von Daten aus Feld- und Gesundheitseinrichtungen verantwortlich sind. Dieser Kontrollraum liefert täglich Informationen an den Bezirkskontrollraum zur Erstellung des täglichen Lageberichts.
15.3 Alarmierung der angrenzenden Bezirke/Staaten
Die Leitstelle der Landesregierung alarmiert alle angrenzenden Bezirke. In allen diesen Bezirken muss eine verstärkte Überwachung zur Erkennung einer Häufung symptomatischer Erkrankungen erfolgen. In der Community wird ein Bewusstsein dafür geschaffen, symptomatische Fälle/Kontakte zu melden. Außerdem sollen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um die horizontale Kommunikation zwischen benachbarten Bezirken zu verbessern, insbesondere für die Kontaktverfolgung und die Nachverfolgung von Personen, die die Sicherheitszone verlassen.
16.1 Schulungsinhalte
Die Schulungen werden so konzipiert, dass sie den Anforderungen jedes einzelnen Bereichs des an den Eindämmungsmaßnahmen beteiligten Gesundheitspersonals gerecht werden. Diese Schulungen für verschiedene Zielgruppen umfassen Folgendes:
16.2 Zielgruppe der Auszubildenden
Verschiedene Bereiche des Gesundheitspersonals (einschließlich Fachärzte, medizinisches Personal, Krankenschwestern, ANMs, Block Extension Educators, MHWs, ASHAs), Arbeitskräfte aus dem Nicht-Gesundheitssektor (Sicherheitspersonal, Anganwadi-Mitarbeiter, Hilfspersonal usw.), Freiwillige für COVID und andere wesentliche Dienste (NSS/NCC/NYK/IRCS/Home Guard/Civil Defense). Die Schulungen werden auf die Anforderungen jedes dieser Abschnitte zugeschnitten. Online-Schulungen werden auf der IGoT-Plattform von DOPT verfügbar gemacht. Die geschulte Ressource wird unter www.covid Warriors.gov.in zur Verfügung gestellt. Einen Tag vor Beginn der Eindämmungsmaßnahmen führt das RRT eine Orientierungsschulung durch. 16.3 Wiederholung der Ausbildung in anderen Bezirken Die Landesregierung. wird dafür sorgen, dass auch nicht betroffene Distrikte in gleicher Weise geschult werden, um die Kernkapazitäten ihrer RRTs, Ärzte, Krankenschwestern, Hilfspersonal und nicht-gesundheitlichen Feldformationen zu stärken. Diese Trainings sollten durch funktionelle Trainingsübungen wie Mockdrills begleitet werden. Eine SOP für Mock-Drill finden Sie unter https://www.mohfw.gov.in/pdf/MockDrill.pdf
Der Mittelbedarf würde unter Berücksichtigung der Eingaben im Mikroplan geschätzt und dem Bezirkssammler werden Mittel aus dem NHM-Flexi-Fonds zur Verfügung gestellt.
17.1 Reduzierung des Betriebs Der Betrieb wird reduziert, wenn mindestens 4 Wochen nach der Isolierung des letzten bestätigten Tests und der Nachverfolgung aller seiner Kontakte kein sekundärer, laborbestätigter COVID-19-Fall aus den Sicherheits- und Pufferzonen gemeldet wird 28 Tage lang aktiv. Es wird davon ausgegangen, dass die Eindämmungsmaßnahme mehr als 28 Tage nach der Entlassung des letzten bestätigten Falles (nach negativen Tests gemäß der Entlassungsrichtlinie) aus der benannten Gesundheitseinrichtung erfolgt ist, d. h. wenn die Nachverfolgung der Krankenhauskontakte abgeschlossen ist. Die Schließung der Überwachung für die Cluster könnte unabhängig voneinander erfolgen, sofern keine geografische Kontinuität zwischen den Clustern besteht. Die Überwachung für ILI/SARI wird jedoch fortgesetzt. Wenn der Eindämmungsplan jedoch nicht in der Lage ist, den Ausbruch einzudämmen und eine große Anzahl von Fällen auftritt, muss die staatliche Verwaltung eine Entscheidung treffen, den Eindämmungsplan aufzugeben und mit Eindämmungsmaßnahmen zu beginnen.
Basierend auf den oben genannten Aktivitäten wird der Staat/Distrikt einen ereignisspezifischen Mikroplan erstellen und die Eindämmungsmaßnahmen umsetzen.
Da sich die Situation aufgrund zusätzlicher Beweise und der Ausbreitung der Fälle immer noch weiterentwickelt, werden von der Regierung von Zeit zu Zeit zusätzliche Richtlinien herausgegeben. Die im Hinblick auf den Managementaufwand in den identifizierten Clustern geltenden Maßnahmen sind zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Die zusätzlichen Anweisungen, sofern vorhanden, werden von Zeit zu Zeit auf der Website des MoHFW zur Verfügung gestellt.