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Lufttransportblasenflüge

Update des indischen Innenministeriums zu Visa- und Reisebeschränkungen für Indien 

Zur Erinnerung: Die Nachwirkungen der grassierenden Covid-19-Pandemie führten dazu, dass die Regierung seit Februar 2020 verschiedene Schritte unternahm, um die Ein- und Ausreise aus Indien einzuschränken .

Die Regierung kündigt hiermit eine weitere schrittweise Lockerung der Visa- und Reisebeschränkungen an . Diese neue Lockerung betrifft weitere Kategorien ausländischer Staatsangehöriger und indischer Staatsangehöriger, die Indien betreten oder verlassen möchten. 

Mit dieser Entwicklung wird allen OCI- und PIO-Karteninhabern die Erlaubnis erteilt. Dies gilt auch für andere ausländische Staatsangehörige, die aus irgendeinem Grund eine Reise nach Indien planen . Ausländer mit einem Touristenvisum sind jedoch weiterhin davon ausgenommen .  

Für alle Kategorien von Reisenden, die unter diese neue Lockerung fallen, gilt, dass sie Indien auf dem Luft- oder Seeweg über die autorisierten Einwanderungskontrollstellen an Flughäfen und Seehäfen betreten können. 

Für diese Kategorie von Reisenden sind vom Ministerium für Zivilluftfahrt genehmigte Gelegenheitsflüge, Air Transport Bubble-Vereinbarungen oder Flüge, die im Rahmen der Vande Bharat Mission durchgeführt werden, die einzigen zugelassenen Einreisemöglichkeiten. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Covid-19-Richtlinien des Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge strikt eingehalten werden müssen . Darüber hinaus müssen alle Quarantäne- und sonstigen Gesundheitsrichtlinien strikt eingehalten werden.

Schließlich wurden mit dieser jüngsten schrittweisen Lockerung der Regierung auch alle bestehenden Visa ( mit Ausnahme des elektronischen Visums, des Touristenvisums und des medizinischen Visums) mit sofortiger Wirkung wiederhergestellt . 

Für ein Visum der Kategorie „Erneuert“, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, gestattet die Regierung dem entsprechenden Reisenden, eine zuständige indische Mission/einen zuständigen Posten aufzusuchen, um ein neues Visum der entsprechenden Kategorie ausstellen zu lassen. 

Darüber hinaus können ausländische Staatsangehörige, die zum Zweck einer medizinischen Behandlung reisen, für sich und ihre Begleitpersonen ein medizinisches Visum beantragen. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Lockerung es ausländischen Staatsangehörigen künftig ermöglicht, zu geschäftlichen, beruflichen, Forschungs-, Studien-, medizinischen oder Konferenzzwecken usw. nach Indien zu kommen .

Lufttransportblasenflüge
„Transportblasen“ oder „Flugreisevereinbarungen“ sind vorübergehende Vereinbarungen zwischen zwei Ländern, die darauf abzielen, den Inlandspassagierverkehr wieder aufzunehmen, wenn aufgrund der COVID-19-Pandemie regelmäßige internationale Flüge eingestellt wurden. Sie sind von gemeinsamer Natur, was bedeutet, dass Fluggesellschaften aus beiden Ländern ähnliche Vorteile genießen. Die Einzelheiten dieser Vereinbarungen sind wie folgt:

1. Afghanistan

Indien hat eine Luftverkehrsblase mit Afghanistan eingerichtet. Indische Fluggesellschaften und Ariana Afghan Airlines dürfen derzeit Flüge zwischen Indien und Afghanistan durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Personengruppen befördern:

A. Von Indien nach Afghanistan

  • afghanische Staatsangehörige/Einwohner sowie ausländische Staatsangehörige mit gültigem Afghanistan-Visum, falls erforderlich; und
  • Jeder indische Staatsbürger, der ein gültiges Visum aus Afghanistan besitzt und sich nur nach Afghanistan begibt. Es wäre Aufgabe der betreffenden Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass es für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen für die Einreise nach Afghanistan mit der spezifischen Visumklasse gibt, bevor sie dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausstellen.

B. Von Afghanistan nach Indien

  • In Afghanistan gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit afghanischem Pass; und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten) mit einem gültigen Visum einer indischen Mission in fast jeder Kategorie, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, veraltet seit 30.06.2020, in der jeweils gültigen Fassung.

2. Bahrain

Indien hat eine Luftverkehrsvereinbarung mit Bahrain geschlossen. Air India/Air India Express und Gulf Air dürfen nun Flüge zwischen Indien und Bahrain anbieten und auf diesen Flügen folgende Personengruppen befördern:

A. Von Indien nach Bahrain

  • Staatsangehörige/Einwohner Bahrains;
  • Jeder indische Bundesbürger, der ein gültiges Visum für das Königreich Bahrain besitzt und nur nach Bahrain reist. Es obliegt den betreffenden Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass es für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen für die Einreise nach Bahrain mit der spezifischen Visumkategorie gibt, bevor dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausgestellt wird.

B. Von Bahrain nach Indien

  • Indische Staatsangehörige in Bahrain gestrandet;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit bahrainischem Pass; und
  • Bahrainische Staatsangehörige (einschließlich Diplomaten) mit einem gültigen Visum nahezu jeder Art, das von einer ( indischen Botschaft ) oder indischen Vertretung ausgestellt wurde, unterliegen den Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung.

    im Besitz eines gültigen Visums einer indischen Mission in einer der vom Innenministerium (MHA) abgedeckten Kategorien sein

3. Bangladesch

Seit dem 28. Oktober 2020 besteht eine Flugreisevereinbarung zwischen Indien und Bangladesch. Diese Vereinbarung, die in der Zwischenzeit am 31. Januar 2021 ausläuft, ermöglicht es indischen und bangladeschischen Fluggesellschaften, ihre Flüge zwischen den beiden Ländern durchzuführen. Für die Flüge gelten jedoch weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der zu befördernden Passagiere:

A. Von Indien nach Bangladesch

  • Staatsangehörige und Einwohner von Bangladesch; 
  • Ausländische Staatsangehörige, die ein gültiges Visum für Bangladesch besitzen; und
  • Indische Staatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Bangladesch verfügen. In diesem Fall müssen die Fluggesellschaften vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets für Inder, die nach Bangladesch reisen, sicherstellen, dass in Bangladesch keinerlei Reisebeschränkungen für indische Staatsangehörige bestehen.

B. Von Bangladesch nach Indien

  • Indische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit einem in Bangladesch ausgestellten Reisepass; und
  • Bangladeschische Staatsangehörige, in Bangladesch ansässige Personen und Ausländer, die über ein gültiges Visum einer indischen Vertretung verfügen. Diese Regelung gilt auch für Diplomaten. Ein Visum ist gültig, wenn es in eine der Kategorien fällt, die in den Richtlinien des indischen Innenministeriums (MHA) vom 30. Juni 2020 und in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind.

4. Bhutan

Indien hat eine Flugreisevereinbarung mit Bhutan geschlossen. Indischen und bhutanischen Fluggesellschaften ist es nun gestattet, Flüge zwischen Indien und Bhutan durchzuführen und auf solchen Flügen die folgenden Personengruppen zu befördern:

A. Von Indien nach Bhutan

  • Staatsangehörige/Einwohner Bhutans und ausländische Staatsangehörige mit einem gültigen Visum für Bhutan, falls erforderlich;
  • Jeder indische Staatsbürger. Es liegt in der Verantwortung der betreffenden Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass es für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen bei der Einreise nach Bhutan mit der jeweiligen Visumklasse gibt, bevor dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausgestellt wird.

B. Von Bhutan nach Indien

  • Indische Staatsangehörige;
  •  Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit einem bhutanischen Pass; und
  • Bhutanische Staatsangehörige/Einwohner (einschließlich Diplomaten) und Diebe (einschließlich Diplomaten) mit einem gültigen Visum einer indischen Mission in einer der Kategorien, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fallen, veraltet seit 30.06.2020, in der jeweils gültigen Fassung.

5. Kanada

Indien hat eine Flugreisevereinbarung mit Kanada geschlossen. Indische Fluggesellschaften und Air Canada dürfen derzeit Flüge zwischen Indien und Kanada durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Personengruppen befördern:

A. Von Indien nach Kanada

  • Gestrandete kanadische Staatsangehörige/Einwohner und Ausländer mit gültigem kanadischen Visum, die zur Einreise nach Kanada berechtigt sind;
  • Indische Staatsangehörige mit gültigem Visum, die zur Einreise nach Kanada berechtigt sind. Es könnte Aufgabe der betreffenden Fluggesellschaften sein, sicherzustellen, dass es für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkungen für die Einreise nach Kanada gibt, bevor dem indischen Passagier das Ticket/die Bordkarte ausgestellt wurde; und 
  • Seeleute internationaler Nationalitäten; Seeleute mit indischem Pass werden vorbehaltlich der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums zugelassen.

B. Von Kanada nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit kanadischem Pass; und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die gemäß den Richtlinien des Innenministeriums (MHA) in der Fassung vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

6. Äthiopien 

Zwischen Äthiopien und Indien besteht eine Reisevereinbarung, die es Fluggesellschaften beider Länder ermöglicht, Verbindungen zwischen den beiden Ländern durchzuführen und auf solchen Flügen die folgenden Personenkategorien zu befördern:

A. Von Indien nach Äthiopien

  • Gestrandete äthiopische Staatsangehörige oder Einwohner;
  • Andere ausländische Staatsangehörige und/oder ihre Ehepartner, die in andere afrikanische Länder reisen und dabei durch Äthiopien reisen;
  • Jeder indische Staatsbürger oder Staatsbürger Nepals oder Bhutans mit einem gültigen Visum für das afrikanische Zielland. In diesem Fall sind die beteiligten Fluggesellschaften verpflichtet, vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets an Inder, Nepalesen oder Bhutaner, die über Äthiopien nach Afrika reisen, sicherzustellen, dass im Zielland für Staatsangehörige dieser drei Länder keinerlei Reisebeschränkungen bestehen; und
  • Seeleute indischer und anderer Nationalitäten reisen nur in afrikanische Länder. Seeleute mit indischem Pass benötigen jedoch eine Genehmigung des Schifffahrtsministeriums. 

 B. Von Äthiopien nach Indien

  • Indische Staatsangehörige oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans, die in einem afrikanischen Land gestrandet sind;
  • Alle Inhaber einer Karte „Persons of Indian Origin“ (PIO) und „Overseas Citizen of India“ (OCI), die einen gültigen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen; 
  • Außer zu touristischen Zwecken alle ausländischen Staatsangehörigen und ihre Angehörigen aus allen afrikanischen Ländern, die Indien besuchen möchten; und
  • Seeleute aus afrikanischen Ländern.

Als allgemeine Richtlinie gilt, dass auf Flügen von Indien nach Äthiopien nur Passagiere mit Ziel afrikanische Länder zugelassen sind. Ebenso sollten auf Flügen von Äthiopien nach Indien nur Passagiere aus afrikanischen Ländern zugelassen sein.

7. Frankreich

Indien hat mit Frankreich eine Luftblasenvereinbarung geschlossen. Französischen und indischen Fluggesellschaften ist es nun gestattet, Flüge zwischen Indien und Frankreich durchzuführen und auf diesen Flügen folgende Personengruppen mitzunehmen:

A. Von Indien nach Frankreich

  • Indische Staatsangehörige, die gemäß den MHA-Richtlinien vom 01.07.2020 ins Ausland reisen dürfen und sich in die EU sehnen;
  • Gestrandete EU-Bürger/Einwohner, ausländische Staatsangehörige mit Ziel Europa, die durch Frankreich reisen, oder deren Ehepartner, ob als Begleiter oder nicht; und
  • Seeleute ausländischer Nationalität; Seeleute mit indischem Pass werden vorbehaltlich der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums eingelassen.

B. Von Frankreich nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten und Inhaber einer OCI-Karte), die gemäß den Richtlinien des Innenministeriums (MHA), veraltet seit 30.06.2020, in der jeweils gültigen Fassung, zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

8. Deutschland

Indien hat eine Air-Bubble-Vereinbarung mit Deutschland geschlossen. Indische und deutsche Fluggesellschaften dürfen nun Flüge zwischen Indien und Deutschland anbieten und auf diesen Flügen folgende Personengruppen befördern:

A. Von Indien nach Deutschland

  • Indische Staatsangehörige, denen gemäß den MHA-Richtlinien vom 01.07.2020 eine Auslandsreise in die EU gestattet ist;
  • gestrandete EU-Bürger/Einwohner, ausländische Staatsangehörige mit Ziel Europa, die durch Deutschland reisen, oder deren Ehepartner, ob begleitend oder nicht; und
  • Seeleute ausländischer Nationalität; Seeleute mit indischem Pass werden vorbehaltlich der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums eingelassen.

B. Von Deutschland nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Ausländer (wie Diplomaten und Inhaber einer OCI-Karte), die gemäß den Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

9. Irak

Indien hat eine Air-Bubble-Vereinbarung mit dem Irak geschlossen. Indischen und irakischen Fluggesellschaften ist es nun gestattet, Flüge zwischen Indien und dem Irak anzubieten und auf diesen Flügen folgende Personengruppen zu befördern:

A. Von Indien in den Irak

  • Staatsangehörige/Einwohner des Irak;
  • Jeder indische Bundesbürger, der ein gültiges Visum aus dem Irak besitzt und nur in den Irak reisen darf. Es liegt in der Verantwortung der betreffenden Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass es für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen für die Einreise in den Irak mit der jeweiligen Visumkategorie gibt, bevor sie dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausstellen.

B. Vom Irak nach Indien

  • Im Irak gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit einem irakischen Pass; und
  • Staatsangehörige des Irak (einschließlich Diplomaten), die ein gültiges Visum einer indischen Botschaft  in einer der Kategorien besitzen, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fallen, veraltet seit 30.06.2020, in der jeweils gültigen Fassung.

    Visum, ausgestellt von einer indischen Mission

10. Japan

Indien hat eine Luftblase mit Japan gebildet. Japanischen und indischen Fluggesellschaften ist es nun gestattet, Flüge zwischen Indien und Japan anzubieten und auf diesen Flügen die folgenden Personengruppen zu befördern:

A. Von Indien nach Japan

  • Gestrandete Staatsangehörige/Einwohner Japans und ausländische Staatsangehörige mit gültigem japanischen Visum unterliegen zum Reisezeitpunkt den von der japanischen Regierung auferlegten Grenzmaßnahmen und Reisebeschränkungen; und
  • Jeder indische Staatsbürger, der ein gültiges Visum aus Japan besitzt, unterliegt zum Zeitpunkt der Reise den Grenzkontrollen und Reisebeschränkungen, die die japanische Regierung auferlegt. Es obliegt den betreffenden Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass es für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen für die Einreise nach Japan mit einer bestimmten Visumkategorie gibt, bevor sie dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausstellen.

B. Von Japan nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit einem japanischen Pass; und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten) mit einem gültigen Visum einer indischen Mission in fast jeder Kategorie, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, veraltet seit 30.06.2020, in der jeweils gültigen Fassung.

11. Kenia

Zwischen Indien und Kenia besteht eine Luftblase. Mit dieser Vereinbarung können Fluggesellschaften beider Länder nun Flüge zwischen Indien und Kenia anbieten und dabei die folgenden Personengruppen befördern:

A. Von Indien nach Kenia

  • Staatsangehörige/Einwohner eines beliebigen Landes in Afrika; und
  • Jeder indische Staatsbürger oder Staatsbürger Nepals oder Bhutans mit einem gültigen Visum für das afrikanische Zielland. In diesem Fall sind die beteiligten Fluggesellschaften verpflichtet, vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets an Inder, Nepalesen oder Bhutaner, die über Äthiopien nach Afrika reisen, sicherzustellen, dass im Zielland für Staatsangehörige dieser drei Länder keinerlei Reisebeschränkungen bestehen.

 B. Von Kenia nach Indien

  • Alle indischen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen Nepals oder Bhutans, die in einem afrikanischen Land gestrandet sind;
  • Alle Inhaber von Personen indischen Ursprungs (PIO) und ausländischen Bürgern Indiens (OCI), die einen gültigen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen; und
  • Alle afrikanischen Staatsangehörigen und ihre Angehörigen (einschließlich Diplomaten), die Indien zu anderen Zwecken als dem Tourismus besuchen möchten.

Passagiere in den Luftblasen von Indien nach Kenia sollten nur afrikanische Länder anfliegen, während Passagiere in den Luftblasen von Kenia nach Indien nur aus afrikanischen Ländern stammen sollten.

12. Kuwait

Zwischen Indien und Kuwait besteht eine Luftblase, die es Fluggesellschaften beider Länder ermöglicht, Flüge in beide Richtungen anzubieten und auf solchen Flügen die folgenden Kategorien von Passagieren zu befördern:

A. Von Indien nach Kuwait:

  • Staatsangehörige Kuwaits; und
  • Jeder indische Staatsbürger, der nach Kuwait reisen darf und nur dorthin reisen darf. Die Verantwortung liegt bei den betreffenden Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass Reisende aus Indien nach Kuwait einreisen dürfen, bevor ihnen ein Reiseticket oder eine Bordkarte ausgestellt wird.

B. Von Kuwait nach Indien:

  • Staatsangehörige indischer Herkunft in Kuwait gestrandet;
  • Alle Inhaber von Personenkarten indischer Herkunft (PIO) und Bürgerkarten (Overseas Citizen of India) (OCI); und
  • Kuwaitische Staatsangehörige (einschließlich ihrer Angehörigen mit einem Angehörigenvisum der entsprechenden Kategorie), die Indien mit einem anderen Visum als einem Touristenvisum besuchen möchten.

Als allgemeine Richtlinie gilt, dass Reisende mit Flugreisen von Indien nach Kuwait nur nach Kuwait reisen dürfen, während andererseits nur Passagiere, die Kuwait verlassen, auf arrangierten Flügen von Kuwait nach Indien zugelassen sind.

13. Malediven

Indien hat mit den Malediven eine Luftblasenvereinbarung geschlossen. Indische und maledivische Fluggesellschaften dürfen derzeit Flüge zwischen Indien und den Malediven durchführen und die folgenden Personengruppen auf diesen Flügen befördern:

A. Von Indien auf die Malediven:

  • Maledivische Staatsangehörige/Einwohner und ausländische Staatsangehörige mit gültigem maledivischen Visum, falls erforderlich;
  • Jede indische Bundesregierung. Es liegt in der Verantwortung der betreffenden Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen bei der Einreise auf die Malediven bestehen, bevor sie dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausstellen.

B. Von den Malediven nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit maledivischen Pässen und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten) mit einem gültigen Visum einer indischen Mission in einer der Kategorien, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung fallen.

14. Nepal

Die Luftverkehrsblase zwischen Indien und Nepal ermöglicht es Air India und Nepal Airlines nun, Flüge zwischen Delhi und Kathmandu anzubieten. Solche Flüge richten sich an die folgenden Passagierkategorien:

A. Von Indien nach Nepal:

  • Indische und nepalesische Staatsangehörige. Bevor die Fluggesellschaften an Inder für eine Reise nach Nepal Bordkarten oder Tickets ausstellen, müssen sie sicherstellen, dass für indische Staatsangehörige in Nepal keinerlei Reisebeschränkungen bestehen.
  • Staatsangehörige von Drittländern und Inhaber von Diplomatenpässen mit gültigem Visum oder Einreisegenehmigung für Nepal (je nach Bedarf).

B. Von Nepal nach Indien:

  • Indische und nepalesische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber von Personen indischen Ursprungs (PIO) und Bürgern indischer Herkunft (OCI) mit Reisepässen eines beliebigen Landes; und
  • Alle Staatsangehörigen von Drittländern und Inhaber von Diplomatenpässen (einschließlich ihrer Angehörigen mit einem Angehörigenvisum der entsprechenden Kategorie), die Indien mit einem anderen Visum als einem Touristenvisum besuchen möchten.

Auf Flügen von Indien nach Nepal dürfen nur Passagiere aus den Fluggruppen mit Ziel Nepal mitfliegen. Ebenso dürfen nur Passagiere aus Nepal in den Gruppen von Nepal nach Indien mitfliegen.

15. Niederlande

Mit Wirkung vom 1. November 2020 haben Indien und die Niederlande eine Luftverkehrsblase eingerichtet. Flüge der indischen und niederländischen Fluggesellschaften dürfen nun die folgenden Passagierkategorien innerhalb der beiden Länder befördern:

A. Von Indien in die Niederlande:

  • Gestrandete Staatsangehörige und Einwohner der Niederlande
  • Gestrandete ausländische Staatsangehörige, die Indien in Richtung eines EU-/Schengen-Raums, Südamerikas oder Afrikas verlassen. Diese Reisenden und (oder) ihre Ehepartner haben auf ihrem Zielflughafen Zwischenlandungen in den Niederlanden;
  • Alle indischen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen Nepals oder Bhutans, die in ein Land im EU-/Schengen-Raum, nach Südamerika oder Afrika reisen und ein gültiges Visum des Ziellandes besitzen. In diesem Fall müssen die beteiligten Fluggesellschaften vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets an Inder, Nepalesen oder Bhutaner, die über die Niederlande in eines dieser drei Gebiete reisen, sicherstellen, dass im Zielland für Staatsangehörige dieser drei Länder keinerlei Reisebeschränkungen bestehen.
  • Nur Seeleute indischer und anderer Nationalitäten, die in den EU-/Schengen-Raum, nach Südamerika oder Afrika reisen. Seeleute mit indischem Pass benötigen jedoch eine Genehmigung des Schifffahrtsministeriums.

B. Von den Niederlanden nach Indien:

  • Ausschließlich alle indischen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen Nepals oder Bhutans, die in einem Land der EU/des Schengen-Raums, Südamerikas oder Afrikas gestrandet sind;
  • Alle Inhaber von Personen indischen Ursprungs (PIO) und Bürgern Indiens im Ausland (OCI) in allen Ländern; 
  • Alle ausländischen Staatsangehörigen (aus allen Ländern des EU-/Schengenraums, aus Südamerika oder Afrika) und Inhaber von Diplomatenpässen (einschließlich ihrer Angehörigen mit der entsprechenden Kategorie von Angehörigenvisa), die beabsichtigen, mit einem anderen Visum als einem Touristenvisum nach Indien einzureisen; und
  • Nur Seeleute aus dem EU-/Schengen-Raum, Südamerika oder Afrika.

Reisende an Bord der Blase von Indien in die Niederlande sollten nur Länder im EU-/Schengen-Raum, Südamerika oder Afrika ansteuern. Außerdem dürfen nur Reisende aus Ländern im EU-/Schengen-Raum, Südamerika oder Afrika die arrangierten Flüge von den Niederlanden nach Indien nutzen.

16. Nigeria

Indien hat zusammen mit Nigeria eine Luftblasenregelung getroffen. Nigerianischen und indischen Fluggesellschaften ist es nun gestattet, Flüge zwischen Indien und Nigeria durchzuführen und auf solchen Flügen die folgenden Personengruppen zu befördern:

A. Von Indien nach Nigeria:

  • Gestrandete nigerianische Staatsangehörige/Einwohner Nigerias, ausländische Staatsangehörige mit Ziel Afrika und auf der Durchreise durch Nigeria oder die Ehepartner dieser Männer, unabhängig davon, ob sie diese begleiten oder nicht;
  • Jeder indische Staatsbürger, der ein gültiges nigerianisches Visum besitzt und ein Land in Afrika ansteuert. Die betreffenden Fluggesellschaften müssen sicherstellen, dass es für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen für die Einreise in das Zielland gibt, bevor sie dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausstellen.
  • Seeleute ausländischer Nationalität; Seeleute mit indischem Pass werden vorbehaltlich der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums eingelassen.

B. Von Nigeria nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige, die in fast jedem Land Afrikas gestrandet sind;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit nigerianischem Pass;
  • Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit einem von einem afrikanischen Staat ausgestellten Reisepass, die gemäß den MHA-Richtlinien vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung zur Einreise nach Indien berechtigt sind; und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten) mit einem gültigen Visum nahezu jeder Art, das von einer indischen Mission ausgestellt wurde, fallen unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung.

17. Oman

Indien und Oman haben eine Air-Bubble-Vereinbarung geschlossen, die es Fluggesellschaften ermöglicht, Passagiere zwischen Indien und Oman zu befördern. Die folgenden Personengruppen dürfen solche Flüge nutzen:

A. Von Indien nach Oman:

  • Staatsangehörige und Einwohner des Omans;
  • Indische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Oman besitzen und ausschließlich nach Oman reisen. Die Fluggesellschaften müssen bestätigen, dass diese Kategorie indischer Staatsangehöriger zur Einreise nach Oman berechtigt ist, bevor sie ihnen ein Ticket oder eine Bordkarte ausstellen.

B. Von Oman nach Indien:

  • Staatsangehörige Indiens in Oman gestrandet;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit omanischem Pass;
  • Omanische Staatsangehörige, die ein gültiges Visum einer indischen Mission besitzen. Diese Regelung gilt auch für Diplomaten. Ein Visum ist gültig, wenn es in eine Kategorie fällt, die in den Richtlinien des indischen Innenministeriums (MHA) vom 30. Juni 2020 und in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt ist.

18. Katar

Indien hat eine „Air Bubble“-Vereinbarung mit dem Staat Katar geschlossen. Diese gilt bis zum 31.10.2020. Indische Fluggesellschaften und Qatar Airways dürfen derzeit Flüge zwischen Indien und Katar durchführen und auf solchen Flügen die folgenden Personengruppen befördern:

A. Von Indien nach Katar:

  • Staatsangehörige von Katar;
  • Jeder indische Staatsbürger, der ein gültiges Katar-Visum besitzt und nur nach Katar möchte. Die betreffenden Fluggesellschaften müssen sicherstellen, dass es für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen für die Einreise nach Katar mit der entsprechenden Visumklasse gibt, bevor sie dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausstellen.

B. Von Katar nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige in Katar gestrandet;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit katarischen Pässen und
  • Katarische Staatsangehörige (einschließlich Diplomaten) mit einem gültigen Visum einer indischen Mission in nahezu jeder Kategorie, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, veraltet seit 30.06.2020, in der jeweils gültigen Fassung.

19. Ruanda

Seit dem 1. November 2020 besteht ein Flugreiseabkommen zwischen Indien und Ruanda. Dieses Abkommen ermöglicht es indischen und ruandischen Fluggesellschaften, ihre Flüge zwischen den beiden Ländern durchzuführen. Für die Flüge gelten jedoch weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der zu befördernden Passagiere:

A. Von Indien nach Ruanda:

  • Staatsangehörige und Einwohner Ruandas, ihre Ehepartner und begleitende Verwandte/Freunde, die in Indien gestrandet sind. Auch ausländische Staatsangehörige (und ihre Ehepartner oder Begleiter), die nach Afrika reisen und durch Ruanda reisen;
  • Jeder indische Staatsbürger oder Staatsbürger Nepals oder Bhutans mit einem gültigen Visum für ein afrikanisches Zielland. In diesem Fall sind die beteiligten Fluggesellschaften verpflichtet, vor der Ausstellung von Bordkarten oder Tickets an Inder, Nepalesen oder Bhutaner, die über Ruanda nach Afrika reisen, sicherzustellen, dass im Zielland für Staatsangehörige dieser drei Länder keinerlei Reisebeschränkungen bestehen; und
  • Seeleute indischer und anderer Nationalitäten reisen nur in afrikanische Länder. Seeleute mit indischem Pass benötigen jedoch eine Genehmigung des Schifffahrtsministeriums.

B. Von Ruanda nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige oder Staatsangehörige Nepals oder Bhutans, die in einem afrikanischen Land gestrandet sind;
  • Alle Inhaber einer Karte „Persons of Indian Origin“ (PIO) und „Overseas Citizen of India“ (OCI), die einen gültigen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen;
  • Außer zu touristischen Zwecken alle ausländischen Staatsangehörigen und ihre Angehörigen aus allen afrikanischen Ländern, die Indien besuchen möchten; und
  • Seeleute aus afrikanischen Ländern.

Auf Flügen von Indien nach Ruanda dürfen nur Passagiere mit Ziel afrikanische Länder mitfliegen. Ebenso sollten auf Flügen von Ruanda nach Indien nur Passagiere aus afrikanischen Ländern mitfliegen dürfen.

20. Tansania

Zwischen Indien und Kuwait besteht eine Luftblase, die es Fluggesellschaften beider Länder ermöglicht, Flüge in beide Richtungen anzubieten und auf solchen Flügen die folgenden Kategorien von Passagieren zu befördern:

A. Von Indien nach Tansania:

  • Staatsangehörige/Einwohner Tansanias, die gestrandet sind, ausländische Staatsangehörige, die in ein afrikanisches Land reisen und Tansania durchqueren. Diese Regelung gilt auch für ihre Ehepartner, unabhängig davon, ob sie mitkommen oder nicht;
  • Jeder indische, nepalesische oder bhutanische Staatsbürger, der in ein afrikanisches Land reist und im Besitz eines gültigen Visums für das Land ist. In einem solchen Fall müssen die betreffenden Fluggesellschaften jedoch sicherstellen, dass in den Zielländern keine lokalen Reisebeschränkungen für Staatsangehörige dieser drei Länder bestehen, bevor sie ihnen Tickets oder Bordkarten ausstellen.
  • Seeleute indischer und anderer Nationalitäten reisen nur in afrikanische Länder. Seeleute mit indischem Pass benötigen jedoch eine Genehmigung des Schifffahrtsministeriums.

B. Von Tansania nach Indien:

  • Staatsangehörige Indiens, Nepals oder Bhutans, die in einem afrikanischen Land gestrandet sind;
  • Alle Inhaber einer Karte „Persons of Indian Origin“ (PIO) und „Overseas Citizen of India“ (OCI), die einen gültigen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen;
  • Außer zu touristischen Zwecken alle ausländischen Staatsangehörigen und ihre Angehörigen aus allen afrikanischen Ländern, die Indien besuchen möchten; und
  • Seeleute aus afrikanischen Ländern.

Reisende, die dieses Air-Bubble-Arrangement von Indien nach Tansania nutzen, sollten nur afrikanische Länder anfliegen dürfen. Bei Flügen von Tansania nach Indien sollten nur Passagiere aus afrikanischen Ländern an Bord gelassen werden.

21. Ukraine

Zwischen Indien und der Ukraine besteht eine Luftblase. Mit dieser Vereinbarung können Fluggesellschaften beider Länder nun Flüge zwischen Indien und der Ukraine durchführen und dabei folgende Personengruppen befördern:

A. Von Indien in die Ukraine:

  • Einwohner und Staatsangehörige der GUS-Staaten mit Ausnahme Russlands;
  • Jeder indische, nepalesische oder bhutanische Staatsbürger, dessen Reiseziel ein GUS-Land (außer Russland) ist und der über ein gültiges Visum verfügt. Vor der Ausstellung eines Tickets oder einer Bordkarte müssen die betreffenden Fluggesellschaften sicherstellen, dass für Staatsangehörige dieser drei Länder keine Reisebeschränkungen für die Einreise in das Zielland bestehen. 

B. Von der Ukraine nach Indien:

  • Indische Staatsangehörige, nepalesische Staatsangehörige oder bhutanische Staatsangehörige in GUS-Ländern (außer Russland);
  • Alle Inhaber von Karten des Typs „Overseas Citizen of India“ (OCI) und „Person of Indian Origin“ (PIO), die einen Reisepass eines beliebigen Landes besitzen; und
  • Staatsangehörige der GUS-Staaten (einschließlich ihrer Angehörigen), die Indien zu einem anderen Zweck als zu touristischen Zwecken besuchen möchten. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und offiziellen Pässen. Russen sind nicht eingeschlossen.

Passagiere, die mit arrangierten Bubble-Flügen von Indien in die Ukraine reisen, sollten nur GUS-Länder anfliegen dürfen, nicht aber Russland. Ebenso sollten nur Passagiere aus GUS-Ländern (außer Russland) mit Bubble-Flügen von der Ukraine nach Indien reisen dürfen.

22. Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

Indien hat eine Air-Bubble-Vereinbarung mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) geschlossen. Diese Bubble ist bis zum 31.10.2020 gültig. Fluggesellschaften aus Indien und den VAE dürfen nun Flüge zwischen Indien und den VAE durchführen und auf diesen Flügen die folgenden Personengruppen befördern:

A. Von Indien in die VAE:

  • Staatsangehörige der VAE.
  • Von der ICA zugelassene Einwohner der VAE, ausschließlich mit Bestimmungsort in den VAE.
  • Jeder indische Staatsbürger, der ein gültiges VAE-Visum besitzt und nur in die VAE reisen darf. Es obliegt den beteiligten Fluggesellschaften, sicherzustellen, dass es für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen für die Einreise in die VAE mit der entsprechenden Visumklasse gibt, bevor dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausgestellt wird.

B. Von den VAE nach Indien:

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit einem Pass der VAE; und
  • Staatsangehörige der VAE (einschließlich Diplomaten) mit einem gültigen Visum einer indischen Mission in praktisch jeder Kategorie, die unter die Richtlinien des Innenministeriums (MHA) fällt, veraltet seit 30.06.2020, in der jeweils gültigen Fassung.

23. Vereinigtes Königreich (UK)

Indien hat ein Luftverkehrsabkommen mit dem Vereinigten Königreich geschlossen. Indische und britische Fluggesellschaften dürfen nun Flüge zwischen Indien und dem Vereinigten Königreich durchführen und die folgenden Personengruppen auf solchen Flügen mitnehmen:

A. Von Indien nach Großbritannien

  • Gestrandete britische Staatsangehörige/Einwohner, ausländische Staatsangehörige, die durch das Vereinigte Königreich reisen, oder Partner dieser Personen, unabhängig davon, ob sie diese begleiten oder begleiten;
  • Jeder indische Bundesbürger, der ein gültiges Visum für das Vereinigte Königreich besitzt und sich nur für das Vereinigte Königreich entscheidet. Die betreffenden Fluggesellschaften müssen sicherstellen, dass es für indische Staatsbürger keine Reisebeschränkungen für die Einreise nach Großbritannien mit einer bestimmten Visumkategorie gibt, bevor sie dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausstellen.
  • Seeleute ausländischer Nationalität; Seeleute mit indischem Pass werden vorbehaltlich der Genehmigung des Schifffahrtsministeriums zugelassen.

B. Von Großbritannien nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit britischem Pass; und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die gemäß den Richtlinien des Innenministeriums (MHA), veraltet seit 30.06.2020, in der jeweils gültigen Fassung, zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

24. Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Indien hat ein Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossen. Indischen und US-Fluggesellschaften ist es derzeit gestattet, Flüge zwischen Indien und den USA anzubieten und auf diesen Flügen die folgenden Personengruppen zu befördern:

A. Von Indien in die USA

  • US-Bürger, Personen mit legalem Daueraufenthalt und ausländische Staatsangehörige mit gültigem US-Visum;
  • Jeder indische Bundesbeamte, der ein gültiges US-Visum besitzt. Die betreffenden Fluggesellschaften könnten sicherstellen, dass es für indische Staatsangehörige keine Reisebeschränkungen gibt, mit einem speziellen Visum in die USA einzureisen, bevor sie dem indischen Passagier ein Ticket/eine Bordkarte ausstellen; und
  • Seeleute ausländischer Nationalität; Seeleute mit indischem Pass werden vorbehaltlich der Genehmigung des Verkehrsministeriums zugelassen.

B. Von den USA nach Indien

  • Gestrandete indische Staatsangehörige;
  • Alle Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte mit US-Pass; und
  • Ausländer (einschließlich Diplomaten), die gemäß den Richtlinien des Innenministeriums (MHA) vom 30.06.2020 in der jeweils gültigen Fassung zur Einreise nach Indien berechtigt sind.

Allen Fluggesellschaften ist es gestattet, über ihre Websites, Vertriebsvertreter und globalen Vertriebssysteme Tickets zwischen Indien und den jeweiligen Ländern in jede Richtung zu verkaufen.

Bevor die Passagiere eine Reservierung für die Flüge vornehmen, die im Rahmen der oben genannten Vereinbarungen durchgeführt werden, müssen sie bestätigen, dass ihnen die Einreise in das Zielland gestattet ist.